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   OLG Köln, 11.07.1991 - 5 U 198/90   

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https://dejure.org/1991,5378
OLG Köln, 11.07.1991 - 5 U 198/90 (https://dejure.org/1991,5378)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.07.1991 - 5 U 198/90 (https://dejure.org/1991,5378)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Juli 1991 - 5 U 198/90 (https://dejure.org/1991,5378)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB § 4 II Nr. 1
    Bindungswirkung eines früheren Urteils - Voraussetzungen des bedingten Vorsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 89
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Saarbrücken, 08.04.2003 - 3 U 159/02

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem (behaupteten)

    Die Vorsatzausschlussklausel des § 152 VVG muss trotz der Feststellung vorsätzlichen Handelns im Haftpflichtprozess selbstständig im Deckungsprozess geprüft werden, insbesondere dahingehend, ob sich der Vorsatz auch auf die Schadensfolgen bezogen hat (vgl. OLG Köln, VersR 1992, 89; SaarlOLG, VersR 1993, 1004 (1005); Geigel-Schlegelmilch, aaO., 13. Kap., Rdnr. 24; Stiefel/Hofmann, aaO., § 152 VVG, Rdnr. 4; Römer/Langheid-Langheid, aaO., § 149 VVG, Rdnr. 6; Reiff, VersR 1990, 113 (121)).
  • OLG Hamm, 18.01.2006 - 20 U 159/05

    Aufkommen der Haftpflichtversicherung für Schäden durch Verletzungen, die bei

    Vom äußeren Geschehensablauf kann darauf geschlossen werden, dass der Angreifer sich derartige Verletzungen als möglich vorgestellt und für den Fall ihres Eintritts gebilligt hat (so OLG Köln, Urt. v. 11.07.1991 - 5 U 198/90 - VersR 1992, 89).
  • OLG Zweibrücken, 27.02.2019 - 1 U 122/17

    Voraussetzungen eines Vorsatzes im Sinne eines Ausschlusses des

    Verletzungen, die durch einen von den Vorstellungen des Handelnden über den Schadensverlauf wesentlich abweichenden Geschehensablauf entstanden sind und die nach Art und Schwere wesentlich von den Verletzungen abweichen, wie er sie sich vorgestellt hat, werden von einem auf eine Körperverletzung gerichteten Vorsatz allerdings nicht umfasst (Senatsurteil v. 31.01.2018 - 1 U 178/16; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.01.1977 - 4 U 152/76, juris Rn. 23; OLG Köln, Urt. v. 11.07.1991 - 5 U 198/90, r + s 1991, 369; Lücke in Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., § 103 Rn. 11).
  • OLG Hamm, 06.02.2002 - 20 U 151/01

    Gewährung von Versicherungsschutz aus einer Privathaftpflichtversicherung wegen

    Eine im Haftungsprozeß unerhebliche Feststellung entfaltet keine Bindungswirkung für den Deckungsprozeß (so auch OLG Köln, Urt.v. 11.07.1991 5 U 198/90 - in VersR 1992, 89).
  • LG Düsseldorf, 22.02.2000 - 6 O 161/99

    Schadensersatz einer Fluggesellschaft gegen einen Flughafenbetreiber wegen

    Diese legten für die -wie dies die Unfallverhütungsvorschriften grundsätzlich für jeden Gewerbetreibenden tun (BGH MDR 1979, S. 45; OLG Koblenz, .VersR 1992, S. 89~; OLG Hamm, VersR 1997, S. 124) .-.
  • OLG Hamm, 10.03.2005 - 6 W 13/05

    PKH-Bedürftigkeit des Versicherungsnehmers einer Kfz-Haftpflichtversicherung,

    3.1 Wird er - ggf. auf der Grundlage des als zugestanden geltenden Klägervorbringens durch Versäumnisurteil gem. § 331 ZPO ( vgl. hierzu Voit, VersR 88, 901 ) - entsprechend dem Klageantrag verurteilt, so hat ihn die Beklagte zu 3) entsprechend ihrer Verpflichtung aus dem Versicherungsvertrag freizustellen und kann dann wegen der Bindungswirkung des Haftpflichtprozesses für den Deckungsprozess ( vgl. hierzu BGH VersR 92, 1504 = r+s 92, 406; OLG Hamm - 20. ZS - VersR 81, 178; OLG Köln VersR 92, 89 = r+s 91, 396 ) auch nicht mehr mit Erfolg einwenden, sie brauche aufgrund einer Einwilligung des Klägers in die Schädigung oder wegen vorsätzlicher Schadensherbeiführung durch den Beklagten nicht einzutreten.
  • OLG München, 29.03.1999 - 30 U 761/98

    Notwendigkeit einer Überweisung bzw. Pfändung der Ansprüche des Versicherten

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  • OLG Hamm, 26.11.2003 - 20 U 143/03

    Anforderungen an den Nachweis des Vorsatzes in der privaten

    Vom äußeren Geschehensablauf kann darauf geschlossen werden, daß der Angreifer sich derartige Verletzungen als möglich vorgestellt und für den Fall ihres Eintritts gebilligt hat (so OLG Köln, Urt.v. 11.07.1991 - 5 U 198/90 - VersR 1992, 89).
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